Allgemeine Vermietbedingungen (AGB) der WohnWuddi GbR

Sehr geehrter Kunde,

bitte lesen Sie die folgenden allgemeinen Vermietbedingungen der WohnWuddi GbR sorgfältig durch, da diese bei Vertragsschluss über die Buchung eines Reisemobils, Inhalt des Mietvertrages werden.

1. Vertragsinhalt

1.1 Die A. F-J. M. Kretzer GbR firmiert unter dem Namen WohnWuddi GbR und wird in diesen AGB so bezeichnet.
1.2 Der Gegenstand des Mietertrags mit der WohnWuddi GbR ist ausschließlich die mietweise Überlassung des gebuchten Reisemobils und der zubuchbaren Sets. Die WohnWuddi GbR schuldet keine Reiseleistungen und keine Gesamtheit von Reiseleistungen (Pauschalreisen).
1.3 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus den Beschreibungen und aus den Angaben des Mietvertrags, dessen Bestandteil diese allgemeinen Vermietbedingungen (AGB) sind.
1.4 Der Mieter ist, bei geringen Leistungsabweichungen, die den Nutzungsumfang nicht erheblich beeinträchtigen, nicht zur Anfechtung des Mietvertrags berechtigt.
1.5 Das Reisemobil bleibt Eigentum der WohnWuddi GbR.

2. Buchung, Vertragsabschluss
2.1 Durch klicken auf den Button „Jetzt kostenpflichtig buchen“ auf der WohnWuddi-Webseite, bietet der Kunde der WohnWuddi GbR den Abschluss eines Mietvertrages auf Basis dieser allgemeinen Vermietbedingungen und der Leistungsbeschreibung im Internet verbindlich an.
2.2 Der Mietvertrag kommt erst durch eine schriftliche Buchungsbestätigung durch die WohnWuddi GbR zustande, die auch per Email erfolgen kann.
2.3 Verbindliche Buchungen auf anderem Wege (z.B. telefonisch, persönlich, per Email), bedürfen ebenfalls einer schriftliche Buchungsbestätigung durch die WohnWuddi GbR.
2.4 Angaben zu unseren Reisemobilen in Fremdprospekten sowie Aussagen und Angaben Dritter, die über die vertraglichen Angaben hinausgehen, sind für die WohnWuddi GbR nicht bindend.

3. Mietpreise
3.1 Als Mietpreis gelten die bei Vertragsabschluss gültigen, in der Leistungsbeschreibung für das jeweilige Fahrzeug aufgeführten, saisonabhängigen Preise.
3.2 Bei jeder Anmietung wird eine einmalige Service-Pauschale in Höhe von € 135,00 (Wohnwagen modellabhängig € 119,00 – € 135,00) berechnet.
In der Service-Pauschale enthalten sind unter anderem Kosten für Gasflaschen (1 neue, 1 angefangene), Chemietoilette, Einweisung, Wasserbefüllung, Außenreinigung sowie Übergabe und Rücknahme des Mietfahrzeugs.

3.3 Im Mietpreis ist eine Kilometerpauschale von 250 Kilometer/Tag enthalten. Jeder weitere gefahrene Kilometer wird mit € 0,30 /km berechnet.
3.4 Bei der Fahrzeugrückgabe vor dem Ablauf der vereinbarten Mietzeit, ist der volle vertraglich festgelegte Mietpreis zu zahlen.

4. Zahlung, Kaution
4.1 Nach Vertragsschluss ist innerhalb von 5 Tagen eine Anzahlung von 25% der Miete auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto zu zahlen. Der Restbetrag muss spätestens 30 Tage vor Mietbeginn (spesen- und gebührenfrei, insbesondere bei Zahlungen aus dem Ausland) auf dem in der Buchungsbestätigung angegebenen Konto gutgeschrieben worden sein. Sollte der Betrag bis dahin nicht verbucht sein, wird dies als Rücktritt des Mieters angesehen und die unter Ziffer 5.2 angegebenen Stornogebühren in Rechnung gestellt. Liegt der Vertragsschluss weniger als 30 Tage vor Mietbeginn, ist die Miete in voller Höhe sofort fällig.
4.2 Der Mieter hat eine unverzinsliche Kaution in Höhe von € 1000,00 zu leisten. Die Kaution kann mit dem Restbetrag überwiesen oder vor der Fahrzeugübernahme beim Vermieter in bar hinterlegt werden.4.3 Der Abschluss einer Kautionsversicherung, die die Selbstbeteiligung verringert, berechtigt den Mieter nicht, die Kaution entsprechend zu reduzieren. Bei durch WohnWuddi vermittelten Kautionsversicherungen gelten für diese die AGB der entsprechenden Versicherung.
4.4 Die Kaution wird bei vertragsgemäßer und pünktlicher Rückgabe des Mietfahrzeugs an den Mieter zurückgezahlt.
4.5 Der Vermieter ist berechtigt, Kosten zur Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustandes, die Selbstbeteiligung des Mieters bei Schäden und sonstige noch offene Forderungen mit der Kaution zu verrechnen. Sollte die Kaution nicht ausreichen, um alle noch offenen Forderungen des Vermieters auszugleichen, hat der Mieter die Restsumme sofort zu zahlen.
4.6 Die Kautionsrückzahlung enthebt den Mieter nicht von der Haftung für verdeckte oder bei Fahrzeugrücknahme nicht sofort feststellbare Mängel oder Beschädigungen, fehlende Gegenstände oder Schadenersatzansprüche nach Ziffer 13.

5. Widerrufsrecht, Rücktritt, Umbuchung
5.1 Bei Mietverträgen besteht kein allgemeines gesetzliches Rücktrittsrecht § 312b Abs(3) Nr.6 BGB. Es besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht § 312g Abs(2) Nr.9 BGB.
5.2 Die Wohnwuddi GbR räumt dem Mieter jedoch ein Rücktrittsrecht ein, das im Interesse des Kunden schriftlich ausgeübt werden sollte. Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag werden die nachfolgenden Stornogebühren in Rechnung gestellt, bei deren Bemessung entsprechend den Grundsätzen des § 537 Abs(1) Satz 2 BGB ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Vermietung berücksichtigt sind:
a) bis 50 Tage vor Mietbeginn 10% des Mietpreises, mindestens jedoch € 300,00
b) von 49 bis 21 Tage vor Mietbeginn 60% des Mietpreises
c) 20 bis 14 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises
d) von 13 Tage bis 1 Tag vor Mietbeginn 90% des Mietpreises
e) bei Mietbeginn oder Nichtabnahme 95% des Mietpreises
5.3 Bei Rücktritt wird eine Bearbeitungsgebühr von € 49,00 berechnet.
5.4 Es besteht kein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen des Mietbeginns, der Fahrzeugart oder -ausstattung. Sofern eine Umbuchung möglich ist und diese bis zum 51 Tag vor Mietbeginn erfolgt, wird ein Umbuchungsentgelt in Höhe von € 20,00 berechnet. Danach kann eine Umbuchung, falls diese möglich ist, nur nach Vertragsrücktritt gemäß Ziffer 5.2 und gleichzeitiger Neubuchung erfolgen.
5.5 Der Vermieter kann bei begründetem Verdacht einer Vertragsverletzung des Mieters fristlos vom Mietvertrag zurücktreten. Bei Rücktritt vor Beginn der Mietzeit, trägt der Mieter den daraus resultierenden Nutzungsausfall gemäß Ziffer 5.2.
5.6 Bei Rücktritt des Vermieters während der Mietzeit wird ein gerichtlicher Benutzungsrechtentzug erwirkt. Der Mieter kann dann höchstens ein Erstattungsanspruch in Höhe des Mietpreises, der noch nicht in Anspruch genommenen Restmietzeit, abzüglich entstandener Kosten des Vermieters, geltend machen.

6. Führerschein, Mindestalter
6.1 Zum Führen des gemieteten Reisemobils ist ein gültiger Führerschein der Klasse B (Fahrzeuge bis 3500 kg Gesamtgewicht), der Klasse C1, der Klasse 3 oder ein entsprechender nationaler/internationaler Führerschein erforderlich.
6.2 Alle Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt und 2 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis sein.
6.3 Die Fahrzeugübergabe erfolgt erst nach Vorlage einer gültigen Fahrerlaubnis für die entsprechende Fahrzeugklasse.

7. Fahrberechtigte Fahrer
7.1 Das gemietete Reisemobil darf nur vom Mieter und den im Mietvertrag festgelegten Personen gefahren werden.
7.2 Der Mieter verpflichtet sich vor Abschluss des Mietvertrags, dem Vermieter Namen und Anschriften aller Fahrer mitzuteilen

8. Verbotene Nutzung, Pflichten des Mieters
8.1 Dem Mieter ist es untersagt, das Wohnmobil wie folgt zu verwenden:
Zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests; zur Beförderung mehr als der zulässigen Personenzahl; zur Begehung von Straftaten, auch wenn diese nur nach Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; zur Weitervermietung , Überlassung an Dritte und zu unsittlichen Zwecken; zur Beförderung von Tieren aller Art; zur Beförderung explosiver, entzündlicher, giftiger, radioaktiver oder sonstiger gefährlicher Stoffe; zur entgeltlichen Personenbeförderung; zur Beförderung von Lasten; zur Nutzung über das zulässige Gesamtgewicht hinaus.
8.2 Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug schonend, pfleglich und sachgerecht zu behandeln, rücksichtsvoll zu fahren und nicht schuldhaft gegen die gelten Verkehrsgesetze zu verstoßen. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und die technischen Regeln sind einzuhalten. Der Mieter verpflichtetet sich, das Fahrzeug regelmäßig auf Verkehrssicherheit zu überprüfen. Reifendruck sowie Öl- und Wasserstand sind vom Mieter zu überwachen. Der Wagen darf nicht überladen werden. Das Fahrzeug muss nach jeder Fahrunterbrechung ordnungsgemäß abgestellt und verschlossen werden.

9. Nichtraucherfahrzeuge
9.1 Die Reisemobile der WohnWuddi GbR sind Nichtraucherfahrzeuge!
Im gesamten Fahrzeug (Wohnbereich und Fahrerkabine) ist das Rauchen nicht gestattet.
9.2 Bei Zuwiderhandlungen gegen das Rauchverbot, trägt der Mieter alle Kosten für Entlüftung, Beseitigung der durch das Rauchen verursachten Kontaminierung und die Ausfallkosten für die dadurch entstandene zeitweise Nichtvermietbarkeit.

10. Auslandsfahrten
10.1 Alle Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten!
Auslandsfahrten in die Schweiz, Norwegen und die EU-Staaten sind möglich.
Fahrten außerhalb der oben genannten Länder sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher
Genehmigung des Vermieters gestattet.

11. Zoll-, Pass-, Visa-, Gesundheits- und Verkehrsvorschriften
11.1 Der Mieter ist für die Einhaltung der für die Reise nötigen Vorschriften selbst verantwortlich.
Alle Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Lasten des Mieters.

12. Übergabe, Rückgabe
12.1 Der Mieter ist verpflichtet, vor der Fahrzeugübergabe, seine gültige Fahrerlaubnis und gültige Ausweisdokumente (Pass, Reisepass) vorzulegen und an einer ausführlichen Fahrzeugeinweisung teilzunehmen. Die Fahrzeugübergabe kann vorenthalten werden, bis die Fahrzeugeinweisung erfolgt ist. Verzögerungen bei der Übergabe und daraus entstehende Kosten gehen zu Lasten des Mieters.
12.2 Das Fahrzeug wird in technisch einwandfreien Zustand, gereinigt und mit komplett befülltem Tank bereitgestellt. Eventuell vorhandene Mängel werden in einem Übernahmeprotokoll festgehalten.
12.3 Sollte das gebuchte Mietfahrzeug aus irgend einem Grund nicht bereitstehen, behält sich der Vermieter das Recht vor, ein in Größe und Ausstattung vergleichbares oder größeres Fahrzeug bereitzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Mieters gegenüber der Wohnwuddi GbR bestehen nicht. Dem Mieter entstehen durch durch das größere Ersatzfahrzeug keine höheren Mietkosten. Eventuell entstehende höhere Neben- und Betriebskosten sind vom jedoch Mieter zu tragen. Nimmt der Mieter ein bereitgestelltes kleineres Ersatzfahrzeug an, erstattet der Vermieter die Preisdifferenz.
12.4 Wird das Fahrzeug nicht spätestens eine Stunde nach der vereinbarten Zeit übernommen, so ist der Vermieter an die Bereitstellung des Fahrzeugs nicht mehr gebunden.
12.5 Vor der Rückgabe des Fahrzeugs hat der Mieter den Brauchwassertank komplett zu entleeren, den Innenraum des Wohnmobils zu reinigen und den Sanitätsbereich zu säubern. Sollte dies nicht erfolgt sein, hat der Mieter die Kosten für anfallende Reinigungsarbeiten (mindestens € 99,00) zu übernehmen. Wenn die Toiletten-Kassette vom Vermieter komplett oder teilweise gereinigt werden muss, wird dem Mieter eine Toiletten-Reinigungspauschale in Höhe von €119,00 in Rechnung gestellt.
12.6 Bei der Fahrzeugrückgabe ist vom Mieter ein Rückgabeprotokoll zu unterschreiben, in dem Zustand, fehlendes Zubehör und eventuelle Mängel festgehalten sind.
12.7 Die Fahrzeugrückgabe wird vom einem Mitarbeiter von Wohnwuddi GbR auf dem Rückgabeprotokoll bestätigt. Ohne diese Unterschrift haftet der Mieter für alle Schäden am Mietfahrzeug, insbesondere bei Abstellen des Fahrzeugs außerhalb der Geschäftszeiten.
12.8 Fahrzeugübergaben und Fahrzeugrücknahmen erfolgen zu den nach der Buchung vereinbarten Terminen. Die Fahrzeugübergabe findet nach Einweisung am ersten Miettag statt. An Samstagen und Sonntagen oder Feiertagen sind Über- und Rückgaben nur nach Absprache und durch Zahlung einer zusätzlichen Gebühr (€ 49,00 bzw. € 69,00) möglich.
12.9 Bei verspäteter Rückgabe wird eine Stundenpauschale von € 29,00 je angefangener Stunde, nach 3 Stunden der doppelte Tagespreis je Verspätungstag berechnet. Die Schadensersatzansprüche eines unmittelbaren Nachmieters sind vom Mieter zu tragen. Der Nachweis eines nicht entstandenen Schadens bleibt dem Mieter unbenommen.
12.10 Wird das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgegeben, wird der tagesaktuelle Dieselpreis der örtlichen Tankstelle, zuzüglich € 1,00 pro Liter Aufpreis berechnet. Bei nicht vollgetanktem AD Blue-Tank werden € 3,50 pro Liter in Rechnung gestellt.

13. Versicherungsschutz, Haftung des Mieters
13.1 Das Mietfahrzeug ist durch eine gewerbliche Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung in unbegrenzter Höhe gegen Sach- und Vermögensschäden sowie € 8.000.000,– pro Person bei Personenschäden versichert. Außerdem besteht eine Fahrzeugvollkaskoversicherung  und eine Fahrzeugteilkaskoversicherung mit jeweils einer Selbstbeteiligung von € 1000,00 je Schadensfall.
13.2 Entsteht während der Mietzeit am Mietfahrzeug ein Schaden, den der Mieter oder sein Fahrer zu vertreten hat, haftet der Mieter mit bis zu € 1000,00 je Schadensfall.
13.3 Der Vermieter ist berechtigt, anfallende Reparaturkosten auf Basis eines Kostenvoranschlags abzurechnen. Es bleibt dem Mieter unbenommen, nachzuweisen, dass der Schaden geringer ist, als in dem Kostenvoranschlag berechnet.
13.4 Der Mieter haftet uneingeschränkt für Schäden, die verursacht werden durch:
– grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz
– Missachtung maximaler Durchfahrtshöhen und -breiten
– ohne Einweisung durch eine Hilfsperson erfolgtes Vor- oder Zurücksetzen
– drogen- oder alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit
– Fahrerflucht des Mieters oder seines Fahrers
– unberechtigte Fahrer (Ziffer 7)
– verbotene Nutzung (Ziffer 8.1)
– unsachgemäße Be- und Entladung
– nicht ordnungsgemäß gesichertes Ladegut
– Zuwiderhandlungen gegen die Bedingungen des Mietvertrages
13.5 Der Mieter haftet voll umfänglich, wenn er gegen die in Ziffer 16 aufgeführten Mitwirkungspflichten bei Unfällen verstößt.
13.6 Für während der Mietzeit verursachte Schäden im inneren des Fahrzeugs, haftet der Mieter uneingeschränkt.
13.7 Wird der Vermieter für Bußgelder, Strafen, Abgaben oder Gebühren, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Mietfahrzeugs stehen, in Anspruch genommen, haftet der Mieter für diese.
WohnWuddi GbR berechnet pro Vorgang eine Bearbeitungsgebühr von € 8,00.
13.8 Der Mieter haftet für alle Schäden, die er Dritten während der Mietzeit zugefügt hat und die Dritte ihm gegenüber oder dem Vermieter geltend machen.
13.9 Der Vermieter ist berechtigt, bei Unstimmigkeiten über die Schadenshöhe, auf Kosten des Mieters einen Sachverständigen zu beauftragen.
13.10 Der Mieter trägt in jedem Fall die Beweislast, dass ein während der Mietzeit entstandener Schaden nicht von ihm oder einem Mitreisenden verursacht worden ist.

14. Haftung des Vermieters
14.1 Die WohnWuddi GbR haftet für die vereinbarte Überlassung des Mietfahrzeugs und ist bestrebt, Fehler und Störungen zu vermeiden, übernimmt jedoch keine Haftung für solche oder etwaige daraus entstehende Verluste oder Schäden des Mieters oder Dritten. Für Schäden oder Verluste von Gegenständen, die mit dem Mietfahrzeug befördert oder in ihm zurückgelassen werden, entbindet der Mieter den Vermieter von der Haftung. Außerdem wird die Haftung des Vermieters bei nicht vertretbarem Fahrzeugausfall oder angeordnetem Fahrverbot (Smog, Ozon, Katastrophen, etc.) ausgeschlossen, die Gesamthaftung die Gesamthaftung des Vermieters wird gemäß § 651 BGB auf den Mietpreis beschränkt.

15 Reparaturen
15.1 Zur Gewährleistung der Betriebs- und Verkehrssicherheit des Mietfahrzeugs dürfen vom Mieter Reparaturen bis € 150,00 ohne Nachfrage, größere Reparaturen nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters, in Auftrag gegeben werden.
15.2 Die Reparaturkosten werden vom Vermieter gegen Vorlage der Belege und der ausgetauschten Teile erstattet, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet.

16 Unfall und sonstige Schäden
16.1 Der Mieter hat nach Unfall, Brand, Diebstahl, Einbruch, Entwendungs- oder Wildschäden sofort die Polizei und den Vermieter zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
16.2 Der Mieter muss ein polizeiliches Unfallprotokoll anfertigen lassen und die Daten von Beteiligten und Zeugen feststellen.
16.3 Der Mieter hat, auch bei geringfügigen Schäden unverzüglich den Vermieter zu informieren und einen ausführlichen Unfallbericht zu erstellen. Dieser Unfallbericht muss die Namen und Anschriften aller Beteiligten Personen und Zeugen, die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge und eine Unfallskizze enthalten.
16.4 Das Unfallprotokoll und der vom Mieter unterschriebene Unfallbericht müssen spätestens bei der Fahrzeugrückgabe an den Vermieter übergeben werden.
16.5 Unterlässt der Mieter, gleich aus welchem Grund, ein Unfallprotokoll anfertigen zu lassen oder einen Unfallbericht zu erstellen und die Versicherung verweigert deshalb die Bezahlung des Schadens, hat der Mieter vollständigen Schadensausgleich zu leisten.

17. Verjährung
17.1 Der Mieter hat Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Anmietung innerhalb eines Monats nach dem vertraglich festgelegten Rückgabetermin schriftlich beim Vermieter anzumelden.
17.2 Ansprüche des Kunden gegenüber der WohnWuddi GbR, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt spätestens 6 Monate nach der Rückgabe des Mietfahrzeugs.
17.3 Ist es zur Feststellung einer Haftung des Mieters erforderlich, eine polizeiliche Ermittlungsakte einzusehen, so beginnt die Verjährungsfrist erst, wenn der Vermieter Gelegenheit hatte die Akte einzusehen.
17.4 Bei schwebenden Verhandlungen zwischen Mieter und Vermieter über geltend gemachte Ansprüche oder Umstände, die den Anspruch begründen, tritt eine Hemmung der Verjährung ein, bis Mieter oder Vermieter eine Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorstehende Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühstens 3 Monate nach Ende der Hemmung ein.

18. Zurückbehaltungsrecht
18.1 Der Mieter darf in keinem Fall, das von ihm gemietete Fahrzeug zurückbehalten. Dies gilt auch bei begründeten Gegenansprüchen.

19. Nichtigkeit, Nebenabreden, Schriftform

19.1 Die Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB und des auf Ihnen basierenden Mietvertrags berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
19.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Alle von diesen AGB abweichenden Änderungen müssen schriftlich festgehalten werden. Die Schriftform kann nicht durch mündliche Vereinbarung abgedungen werden.

20. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
20.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen der WohnWuddi GbR und dem Mieter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
20.2 Gerichtsstand ist in jedem Fall der Sitz der WohnWuddi GbR.

21. Datenschutz
21.1 Die Wohnwuddi GbR speichert personenbezogene Daten des Mieters unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Bestimmungen (siehe auch Datenschutzerklärung).
21.2 Der Vermieter darf, bei berechtigtem Interesse, Daten des Mieters an Dritte weitergeben.
Dies gilt insbesondere, wenn Angaben des Mieters bei der Anmietung in wesentlichen Punkten falsch sind, Miet- oder Schadenersatzforderungen im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden und bei Verstößen gegen den Mietvertrag.
21.3 Bei falschen Angaben des Mieters, dem Verdacht auf Straftaten, Nichtrückgabe des Mietfahrzeugs, Verstoß gegen Verkehrsbestimmungen und Ordnungswidrigkeiten kann der Vermieter Daten an die zuständigen Behörden weiterleiten.

Münster, 23.04.2024