AGB.

Allgemeine Vermietbedingungen

Stand: 12. Februar 2026

Sehr geehrter Kunde, bitte lesen Sie die folgenden allgemeinen Vermietbedingungen der WohnWuddi GbR sorgfältig durch, da diese bei Vertragsschluss über die Buchung eines Reisemobils Inhalt des Mietvertrages werden.

1 Vertragsinhalt

1.1 Die A. F-J. M. Kretzer GbR firmiert unter dem Namen WohnWuddi GbR und wird in diesen AGB so bezeichnet.

1.2 Gegenstand des Mietvertrags mit der WohnWuddi GbR ist ausschließlich die mietweise Überlassung des gebuchten Reisemobils und der zubuchbaren Sets. Die WohnWuddi GbR schuldet keine Reiseleistungen und keine Pauschalreisen.

1.3 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus den Beschreibungen und Angaben des Mietvertrags, dessen Bestandteil diese AGB sind.

1.4 Bei geringen Leistungsabweichungen, die den Nutzungsumfang nicht erheblich beeinträchtigen, ist der Mieter nicht zur Anfechtung des Mietvertrags berechtigt.

1.5 Das Reisemobil bleibt Eigentum der WohnWuddi GbR.

2 Buchung und Vertragsabschluss

2.1 Durch Klicken auf „Jetzt kostenpflichtig buchen“ auf der WohnWuddi-Webseite bietet der Kunde der WohnWuddi GbR den Abschluss eines Mietvertrages auf Basis dieser AGB und der Leistungsbeschreibung verbindlich an.

2.2 Der Mietvertrag kommt erst durch eine schriftliche Buchungsbestätigung der WohnWuddi GbR zustande, die auch per E-Mail erfolgen kann.

2.3 Verbindliche Buchungen auf anderem Wege (z. B. telefonisch, persönlich, per E-Mail) bedürfen ebenfalls einer schriftlichen Buchungsbestätigung durch die WohnWuddi GbR.

2.4 Angaben in Fremdprospekten sowie Aussagen Dritter, die über die vertraglichen Angaben hinausgehen, sind für die WohnWuddi GbR nicht bindend.

3 Mietpreise

3.1 Als Mietpreis gelten die bei Vertragsabschluss gültigen, in der Leistungsbeschreibung für das jeweilige Fahrzeug aufgeführten saisonabhängigen Preise.

3.2 Bei jeder Anmietung wird eine einmalige Service-Pauschale von 135,00 € berechnet (Wohnwagen modellabhängig 99,00 € – 135,00 €). Enthalten sind u. a.: Gasflaschen (1 neue, 1 angefangene), Chemietoilette, Einweisung, Wasserbefüllung, Außenreinigung sowie Übergabe und Rücknahme des Mietfahrzeugs.

3.3 Im Mietpreis ist eine Kilometerpauschale von 250 km/Tag enthalten. Jeder weitere Kilometer wird mit 0,30 €/km berechnet.

3.4 Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich festgelegte Mietpreis zu zahlen.

4 Zahlung, Kaution und Gutscheine

4.1 Nach Vertragsschluss ist innerhalb von 5 Tagen eine Anzahlung von 25% der Miete auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto zu zahlen. Der Restbetrag muss spätestens 30 Tage vor Mietbeginn (spesen- und gebührenfrei, insbesondere bei Zahlungen aus dem Ausland) gutgeschrieben sein. Sollte der Betrag bis dahin nicht verbucht sein, gilt dies als Rücktritt des Mieters und die unter Ziffer 5.2 genannten Stornogebühren werden in Rechnung gestellt. Liegt der Vertragsschluss weniger als 30 Tage vor Mietbeginn, ist die Miete sofort in voller Höhe fällig.

4.2 Der Mieter hat eine unverzinsliche Kaution in Höhe von 1.500,00 € zu leisten. Die Kaution kann mit dem Restbetrag überwiesen werden und muss vor der Fahrzeugübernahme gutgeschrieben sein.

4.3 Der Abschluss einer Kautionsversicherung berechtigt den Mieter nicht, die Kaution entsprechend zu reduzieren. Bei durch WohnWuddi vermittelten Kautionsversicherungen gelten die AGB der jeweiligen Versicherung.

4.4 Die Kaution wird bei vertragsgemäßer und pünktlicher Rückgabe des Mietfahrzeugs zurückgezahlt.

4.5 Der Vermieter ist berechtigt, Wiederherstellungskosten, Selbstbeteiligung bei Schäden und offene Forderungen mit der Kaution zu verrechnen. Reicht die Kaution nicht aus, ist die Differenz sofort zu zahlen.

4.6 Die Kautionsrückzahlung enthebt den Mieter nicht von der Haftung für verdeckte Mängel, fehlende Gegenstände oder Schadenersatzansprüche gemäß Ziffer 13.

4.7 Gutscheine

  • 4.7.1 Gutscheine bzw. Geschenkgutscheine können für Beträge ab 100,00 € online oder vor Ort erworben werden.
  • 4.7.2 Erst nach vollständiger Bezahlung kann der Gutscheincode online heruntergeladen, per Post versendet oder ausgehändigt werden.
  • 4.7.3 Gutscheine haben eine Gültigkeit von 3 Jahren ab Kaufdatum.
  • 4.7.4 Für Gutscheine gilt kein Widerrufsrecht und es ist kein Umtausch möglich.
  • 4.7.5 Gutscheine oder Restbeträge können nicht ausgezahlt werden.
  • 4.7.6 Gutscheine können für die Zahlung von Mietbeträgen (ab 3 Tagen Mietdauer) eingelöst werden.
  • 4.7.7 Die Nutzung eines Gutscheins ist nur möglich, wenn die Vermietsituation auch eine Buchung zulässt.

 

5 Widerrufsrecht, Rücktritt und Umbuchung

5.1 Bei Mietverträgen besteht kein allgemeines gesetzliches Rücktrittsrecht (§ 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB). Es besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

5.2 Die WohnWuddi GbR räumt dem Mieter jedoch ein Rücktrittsrecht ein, das schriftlich ausgeübt werden sollte. Bei Rücktritt werden folgende Stornogebühren in Rechnung gestellt:

Zeitraum vor Mietbeginn Stornogebühr
a) Bis 50 Tage 10% des Mietpreises, mindestens jedoch 300,00 €
b) 49 bis 21 Tage 60% des Mietpreises, mindestens jedoch 300,00 €
c) 20 bis 14 Tage 80% des Mietpreises, mindestens jedoch 300,00 €
d) 13 bis 1 Tag 90% des Mietpreises, mindestens jedoch 300,00 €
e) Bei Mietbeginn/Nichtabnahme 95% des Mietpreises, mindestens jedoch 300,00 €

5.3 Bei Rücktritt wird eine Bearbeitungsgebühr von 49,00 € berechnet.

5.4 Es besteht kein Anspruch auf Änderungen des Mietbeginns, der Fahrzeugart oder -ausstattung nach Vertragsabschluss. Eine Umbuchung ist bis zum 51. Tag vor Mietbeginn gegen ein Umbuchungsentgelt von 20,00 € möglich. Danach nur per Rücktritt gemäß Ziffer 5.2 und gleichzeitiger Neubuchung.

5.5 Der Vermieter kann bei begründetem Verdacht einer Vertragsverletzung fristlos zurücktreten. Der Mieter trägt den daraus resultierenden Nutzungsausfall gemäß Ziffer 5.2.

5.6 Bei Rücktritt des Vermieters während der Mietzeit wird ein gerichtlicher Benutzungsrechtentzug erwirkt. Der Mieter kann höchstens den Mietpreis der noch nicht in Anspruch genommenen Restmietzeit abzüglich entstandener Kosten geltend machen.

6 Führerschein und Mindestalter

6.1 Zum Führen des Reisemobils ist ein gültiger Führerschein der Klasse B (Fahrzeuge bis 3.500 kg Gesamtgewicht), der Klasse C1, der Klasse 3 oder ein entsprechender nationaler/internationaler Führerschein erforderlich.

6.2 Alle Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt und seit mindestens 2 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis sein.

6.3 Die Fahrzeugübergabe erfolgt erst nach Vorlage einer gültigen Fahrerlaubnis für die entsprechende Fahrzeugklasse.

7 Fahrberechtigte Fahrer

7.1 Das gemietete Reisemobil darf nur vom Mieter und den im Mietvertrag festgelegten Personen gefahren werden.

7.2 Der Mieter verpflichtet sich, vor Abschluss des Mietvertrags dem Vermieter Namen und Anschriften aller Fahrer mitzuteilen.

8 Verbotene Nutzung und Pflichten des Mieters

8.1 Dem Mieter ist es untersagt, das Wohnmobil wie folgt zu verwenden:

  • Zur Beförderung von Tieren aller Art
  • Zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests
  • Zur Beförderung explosiver, entzündlicher, giftiger, radioaktiver oder sonstiger gefährlicher Stoffe
  • Zur Beförderung von mehr als der zulässigen Personenzahl
  • Zur Begehung von Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes strafbar sind
  • Zur entgeltlichen Personenbeförderung oder zur Beförderung von Lasten
  • Zur Weitervermietung, Überlassung an Dritte und zu unsittlichen Zwecken
  • Zur Nutzung über das zulässige Gesamtgewicht hinaus

8.2 Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug schonend, pfleglich und sachgerecht zu behandeln, rücksichtsvoll zu fahren und nicht schuldhaft gegen die geltenden Verkehrsgesetze zu verstoßen. Die maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind einzuhalten. Der Mieter überwacht regelmäßig Reifendruck, Öl- und Wasserstand und verschließt das Fahrzeug nach jeder Fahrunterbrechung ordnungsgemäß.

9 Nichtraucherfahrzeuge

9.1 Die Reisemobile der WohnWuddi GbR sind Nichtraucherfahrzeuge! Im gesamten Fahrzeug (Wohnbereich und Fahrerkabine) ist das Rauchen nicht gestattet.

9.2 Bei Zuwiderhandlungen gegen das Rauchverbot trägt der Mieter alle Kosten für Entlüftung, Beseitigung der Kontaminierung sowie die Ausfallkosten für die dadurch entstandene zeitweise Nichtvermietbarkeit.

10 Auslandsfahrten

10.1 Alle Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten! Auslandsfahrten in die Schweiz, nach Norwegen und in die EU-Staaten sind möglich. Fahrten außerhalb dieser Länder sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Vermieters gestattet.

11 Zoll-, Pass-, Visa-, Gesundheits- und Verkehrsvorschriften

11.1 Der Mieter ist für die Einhaltung der für die Reise nötigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbeachtung entstehen, gehen zu Lasten des Mieters.

12 Übergabe und Rückgabe

12.1 Der Mieter ist verpflichtet, vor der Fahrzeugübergabe seine gültige Fahrerlaubnis und gültige Ausweisdokumente (Pass/Reisepass) vorzulegen und an einer ausführlichen Fahrzeugeinweisung teilzunehmen. Verzögerungen und daraus entstehende Kosten gehen zu Lasten des Mieters.

12.2 Das Fahrzeug wird in technisch einwandfreiem Zustand, gereinigt und mit komplett befüllten Tank bereitgestellt. Eventuell vorhandene Mängel werden in einem Übernahmeprotokoll festgehalten.

12.3 Sollte das gebuchte Fahrzeug nicht bereitstehen, behält sich der Vermieter das Recht vor, ein vergleichbares oder größeres Fahrzeug bereitzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Mieters bestehen nicht. Durch ein größeres Ersatzfahrzeug entstehen keine höheren Mietkosten; eventuell höhere Neben- und Betriebskosten sind vom Mieter zu tragen. Bei Annahme eines kleineren Ersatzfahrzeugs erstattet der Vermieter die Preisdifferenz.

12.4 Wird das Fahrzeug nicht spätestens eine Stunde nach der vereinbarten Zeit übernommen, ist der Vermieter an die Bereitstellung nicht mehr gebunden.

12.5 Vor der Rückgabe hat der Mieter den Brauchwassertank zu leeren, den Innenraum zu reinigen und den Sanitärbereich zu säubern. Andernfalls werden Reinigungskosten auf Stundenbasis (Mindestbetrag 99,00 €) berechnet. Muss die Toilettenkassette gereinigt werden, wird eine Pauschale von 119,00 € in Rechnung gestellt.

12.6 Bei der Fahrzeugrückgabe ist vom Mieter ein Rückgabeprotokoll zu unterschreiben, in dem Zustand, fehlendes Zubehör und eventuelle Mängel festgehalten sind.

12.7 Die Fahrzeugrückgabe wird von einem Mitarbeiter der WohnWuddi GbR auf dem Rückgabeprotokoll bestätigt. Ohne diese Unterschrift haftet der Mieter für alle Schäden am Mietfahrzeug, insbesondere bei Abstellen des Fahrzeugs außerhalb der Geschäftszeiten.

12.8 Fahrzeugübergaben und -rücknahmen erfolgen zu den vereinbarten Terminen. Die Übergabe findet nach Einweisung am ersten Miettag statt. An Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen sind Übergaben/Rückgaben nur nach Absprache und gegen Zahlung einer Zusatzgebühr von 35,00 € bzw. 49,00 € möglich.

12.9 Bei verspäteter Rückgabe wird eine Stundenpauschale von 20,00 € je angefangener Stunde berechnet, nach 3 Stunden der doppelte Tagespreis je Verspätungstag. Schadensersatzansprüche eines Nachmieters gehen zu Lasten des Mieters.

12.10 Wird das Fahrzeug nicht mit komplett gefülltem Tank (Diesel) zurückgegeben, werden dem Mieter 3,50 € pro Liter Diesel, der nachgetankt werden muss, berechnet.

13 Versicherungsschutz und Haftung des Mieters

13.1 Das Mietfahrzeug ist durch eine gewerbliche Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung gegen Sach- und Vermögensschäden in unbegrenzter Höhe sowie 8.000.000,00 € pro Person bei Personenschäden versichert. Außerdem besteht eine Fahrzeugvoll- und Teilkaskoversicherung mit jeweils einer Selbstbeteiligung von 1.500,00 € je Schadensfall.

13.2 Entsteht ein Schaden, den der Mieter oder sein Fahrer zu vertreten hat, haftet der Mieter mit bis zu 1.500,00 € je Schadensfall.

13.3 Der Vermieter ist berechtigt, Reparaturkosten auf Basis eines Kostenvoranschlags abzurechnen. Es bleibt dem Mieter unbenommen, nachzuweisen, dass der Schaden geringer ist.

13.4 Der Mieter haftet uneingeschränkt für Schäden durch:

  • Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz
  • Missachtung von Durchfahrtshöhen und -breiten
  • Vor- oder Zurücksetzen ohne Einweisung durch eine Hilfsperson
  • Drogen- oder alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit
  • Fahrerflucht des Mieters oder seines Fahrers
  • Unberechtigte Fahrer (Ziffer 7) oder verbotene Nutzung (Ziffer 8.1)
  • Unsachgemäße Be- und Entladung oder nicht ordnungsgemäß gesichertes Ladegut
  • Zuwiderhandlungen gegen die Bedingungen des Mietvertrages

13.5 Der Mieter haftet vollumfänglich, wenn er gegen die Mitwirkungspflichten bei Unfällen (Ziffer 16) verstößt.

13.6 Für während der Mietzeit verursachte Schäden im Inneren des Fahrzeugs haftet der Mieter uneingeschränkt.

13.7 Wird der Vermieter für Bußgelder, Strafen oder Gebühren im Zusammenhang mit der Nutzung des Mietfahrzeugs in Anspruch genommen, haftet der Mieter. WohnWuddi GbR berechnet eine Bearbeitungsgebühr von 8,00 € pro Vorgang.

13.8 Der Mieter haftet für alle Schäden, die er Dritten während der Mietzeit zugefügt hat.

13.9 Bei Unstimmigkeiten über die Schadenshöhe ist der Vermieter berechtigt, auf Kosten des Mieters einen Sachverständigen zu beauftragen.

13.10 Der Mieter trägt die Beweislast, dass ein während der Mietzeit entstandener Schaden nicht von ihm oder einem Mitreisenden verursacht wurde.

14 Haftung des Vermieters

14.1 Die WohnWuddi GbR haftet für die vereinbarte Überlassung des Mietfahrzeugs und ist bestrebt, Fehler zu vermeiden, übernimmt jedoch keine Haftung für Verluste oder Schäden des Mieters oder Dritter. Für Schäden an transportierten oder zurückgelassenen Gegenständen wird keine Haftung übernommen. Bei nicht vertretbarem Fahrzeugausfall oder behördlich angeordnetem Fahrverbot ist die Haftung ausgeschlossen; die Gesamthaftung des Vermieters wird gemäß § 651 BGB auf den Mietpreis beschränkt.

15 Reparaturen

15.1 Zur Gewährleistung der Betriebs- und Verkehrssicherheit dürfen vom Mieter Reparaturen bis 150,00 € ohne Rückfrage, größere Reparaturen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters in Auftrag gegeben werden.

15.2 Reparaturkosten werden vom Vermieter gegen Vorlage der Belege und der ausgetauschten Teile erstattet, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet.

16 Unfall und sonstige Schäden

16.1 Der Mieter hat nach Unfall, Brand, Diebstahl, Einbruch, Entwendungs- oder Wildschäden sofort die Polizei und den Vermieter zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.

16.2 Der Mieter muss ein polizeiliches Unfallprotokoll anfertigen lassen und die Daten von Beteiligten und Zeugen feststellen.

16.3 Der Mieter hat auch bei geringfügigen Schäden unverzüglich den Vermieter zu informieren und einen ausführlichen Unfallbericht zu erstellen. Dieser muss Namen/Anschriften aller Beteiligten und Zeugen, die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge und eine Unfallskizze enthalten.

16.4 Unfallprotokoll und Unfallbericht müssen spätestens bei der Fahrzeugrückgabe übergeben werden.

16.5 Unterlässt der Mieter das Anfertigen eines Unfallprotokolls oder -berichts und verweigert die Versicherung deshalb die Zahlung, hat der Mieter vollständigen Schadensausgleich zu leisten.

17 Verjährung

17.1 Der Mieter hat Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Anmietung innerhalb eines Monats nach dem vertraglich festgelegten Rückgabetermin schriftlich beim Vermieter anzumelden.

17.2 Ansprüche des Kunden verjähren nach einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt spätestens 6 Monate nach Rückgabe des Mietfahrzeugs.

17.3 Ist zur Feststellung der Haftung die Einsicht in eine polizeiliche Ermittlungsakte erforderlich, beginnt die Verjährungsfrist erst nach Einsichtnahme durch den Vermieter.

17.4 Bei schwebenden Verhandlungen tritt eine Hemmung der Verjährung ein, bis eine Seite die Fortsetzung verweigert. Die Einjahresfrist tritt frühestens 3 Monate nach Ende der Hemmung ein.

18 Zurückbehaltungsrecht

18.1 Der Mieter darf das von ihm gemietete Fahrzeug in keinem Fall zurückbehalten auch nicht bei begründeten Gegenansprüchen.

19 Nichtigkeit, Nebenabreden und Schriftform

19.1 Die Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

19.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Alle Änderungen müssen schriftlich festgehalten werden. Die Schriftform kann nicht durch mündliche Vereinbarung abgedungen werden.

20 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

20.1 Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

20.2 Gerichtsstand ist in jedem Fall der Sitz der WohnWuddi GbR.

21 Datenschutz

21.1 Die WohnWuddi GbR speichert personenbezogene Daten des Mieters unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen (siehe auch Datenschutzerklärung).

21.2 Der Vermieter darf bei berechtigtem Interesse Daten des Mieters an Dritte weitergeben, insbesondere wenn Angaben des Mieters wesentlich falsch sind, Miet- oder Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden oder Vertragsverstöße vorliegen.

21.3 Bei falschen Angaben des Mieters, Verdacht auf Straftaten, Nichtrückgabe des Fahrzeugs oder Verstößen gegen Verkehrsbestimmungen kann der Vermieter Daten an die zuständigen Behörden weiterleiten.